Schulpflegschaft

Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden dieses Gremium. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können ebenfalls – wie die Schulleitung – beratend an den Sitzungen teilnehmen.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern. Sie bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen.