Radfahrtraining

Verkehrserziehung - Radfahrtraining

Im Rahmen des Sachunterrichts lernen alle Schüler/Innen in den ersten beiden

Schuljahren grundlegende Verhaltensregeln für Fußgänger, Radfahrer und Auto-

fahrer. Im dritten Schuljahr begleitet Herr Hauptkommissar Josef Baumeister

die Schüler/Innen mit Übungen zum Radfahrtraining auf unserem Schulhof.

Alle Fahrräder müssen verkehrssicher ausgestattet sein. Es besteht

Helmpflicht !!!

Im vierten Schuljahr findet eine Radfahrprüfung statt. Die praktische

Übungsphase dauert zwei Übungstage pro vierte Klasse. Am fünften Tag findet

für alle Schüler/Innen die Fahrprüfung statt. Nur wer die theoretische und

praktische Prüfung bestanden hat, darf danach (mit Helm) mit dem

Fahrrad zur Schule kommen. Vor dieser Prüfung lernen alle Kinder theoretisch

und auch praktisch das Anfahren, Spur halten, Abbiegen, Verkehrsregeln,

Verkehrszeichen und wie ein verkehrssicheres Fahrrad ausgestattet sein muss.