Verkehrserziehung - Radfahrtraining
Im Rahmen des Sachunterrichts lernen alle Schüler/Innen in den ersten beiden
Schuljahren grundlegende Verhaltensregeln für Fußgänger, Radfahrer und Auto-
fahrer. Im dritten Schuljahr begleitet Herr Hauptkommissar Josef Baumeister
die Schüler/Innen mit Übungen zum Radfahrtraining auf unserem Schulhof.
Alle Fahrräder müssen verkehrssicher ausgestattet sein. Es besteht
Helmpflicht !!!
Im vierten Schuljahr findet eine Radfahrprüfung statt. Die praktische
Übungsphase dauert zwei Übungstage pro vierte Klasse. Am fünften Tag findet
für alle Schüler/Innen die Fahrprüfung statt. Nur wer die theoretische und
praktische Prüfung bestanden hat, darf danach (mit Helm) mit dem
Fahrrad zur Schule kommen. Vor dieser Prüfung lernen alle Kinder theoretisch
und auch praktisch das Anfahren, Spur halten, Abbiegen, Verkehrsregeln,
Verkehrszeichen und wie ein verkehrssicheres Fahrrad ausgestattet sein muss.